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Hallo. Sie haben Fragen zum Thema Einsteckschlösser? Im Folgenden finden Sie einige Antworten.
Einsteckschlösser werden definiert z.B. nach Haustüren, Wohnungseingangstüren, Zimmertüren, Badezimmertüren.
Zusätzlich wird noch unterschieden zwischen Holztüren, Metalltüren, Flucht- oder auch Brandschutztüren
Anzugeben sind die Stulpbreite (z.B. 16/18/20/22 oder 24mm) und die Länge des Stulpes. Der Stulp ist das lange Metall an der Stirnseite des Schlosses. Dieser kann rund oder auch eckig (käntig) sein.
Zusätzlich sind anzugeben das Dornmaß, die Entfernung und die Größe der Drückernuss und natürlich die DIN-Richtung (DIN rechts oder DIN links).
Dormaß ist die Angabe (hoizontal) in mm zwischen der Drückernussmitte und dem Stulpblech. Bei Zimmertüren oft 55mm, bei Haustüren meist 65mm. Als Entfernung bezeichnet man den Abstand (vertikal) zwischen Drückernussmitte und der PZ oder BB - Lochung. Bei Zimmertüren oft 72mm, bei Badezellentüren 78mm und bei Haustüren 92mm. Als Nußgröße wird des Maß des Vierkants bezeichnet. Bei Zimmertüren i.d.R. 8mm, bei Haustüren 10mm und bei Feuerschutztüren 9mm.
PZ steht für Profilzylinder, BB für Buntbart, BAD oder auch WC als Bezeichnung für ein Nasszellenschloß (Riegel und Schauscheibe rot/weiss)
Am einfachsten, man schaut auf die Stirnseite des Schloßes. Unten ist der Riegel, oben die Falle. Dort, wo die höhere Seite der Falle hinzeigt ist auch die anzugebende DIN-Richtung. Zeigt die Falle nach links wird das Schloß als DIN links bezeichnet, zeigt die Falle nach rechts - wird es dann als DIN rechts benannt
Sehr viele Varianten und Besonderheiten gibt es beispielsweise bei Metalltürschlössern, oder Schlössern für Brandschutz- oder Fluchttüren. Nehmen Sie mit und Kontakt auf - wir helfen Ihnen weiter.